Pandemiebedingte Veränderungen des Schulbetriebs ab dem 11. Januar 2021

Pandemiebedingte Veränderungen des Schulbetriebs ab dem 11. Januar 2021

Liebe Schulgemeinschaft,

in der Hoffnung, dass Sie und Ihr ein besinnliches Weihnachtsfest und einen hoffnungsfrohen Jahreswechsel im Kreise Ihrer und Eurer Lieben verbringen konnten/konntet, begrüßen wir nun das neue Jahr erneut unter pandemiebedingt besonderen Vorzeichen.

Auch in diesem Jahr werden die besonderen Umstände von uns allen viel Schaffenskraft, Gelassenheit, Hoffnung, Innovationsfreude und gegenseitige Achtsamkeit erfordern. Ich freue mich darauf, auch unter diesen Bedingungen gemeinsam mit Ihnen und Euch das Beste aus der jeweiligen Situation zu machen und gemeinsam mit der Schulgemeinschaft neu beschrittene Wege auszubauen, zu erweitern und zu vertiefen.

Auf der Grundlage der heute seitens des Schulministeriums NRW aktualisierten Verfügung zu einem angepassten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen wird nun vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 der Präsenzunterricht für alle Klassen ausgesetzt, sodass an dessen Stelle die Erteilung von Distanzunterricht treten wird. Die aktualisierte, dieser Verfügung angepasste Fassung unseres Distanzunterrichtskonzepts finden Sie ab morgen auf unserer Homepage.

Alle Erziehungsberechtigten sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular erhalten Sie hier). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichtszeitraums von 8.20 Uhr bis 13.30 Uhr statt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung wird uns das Schulministerium NRW über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.

Bitte informieren Sie sich über die Aktualisierung unseres Konzepts zur Distanzbeschulung (Beginn: 11. Januar 2021) ab morgen über unsere Homepage.

Wir wünschen uns allen – auch unter Distanzbedingungen – ein unterstützendes Miteinander und allseits produktive Lernprozesse!

Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich alles nur erdenklich Gute für diese anspruchsvolle Zeit!

Mit herzlichem Gruß und besten Wünschen

Evelyn Futterknecht
(Schulleiterin des Graf-Adolf-Gymnasiums)